Dieser Versicherungsschutz ist im Versicherungspaket enthalten:
Reiserücktrittsversicherung für das gemietete Fahrzeug
Reiseabbruchversicherung für das gemietete Fahrzeug
Umbuchungsschutz
Inhaltsversicherung (entspricht einer Gepäckversicherung)
Kautionsversicherung (versichert den Selbstbehalt bei einem Schadenfall am Fahrzeug)
Wer sich für einen Urlaub im Wohnmobil entscheidet, liebt das Gefühl von Unabhängigkeit und Freiheit auf Reisen. Es ist schon ein besonderes Erlebnis, auf diese Art seinen Urlaub zu verbringen. Einfach in den Camper steigen, an den
schönsten Orten anhalten und dort die Nacht verbringen – für Wohnmobil- und Camping-Reisende gehört das zum perfekten Urlaub dazu.
Zu den obersten Geboten bei der Anmietung eines Campers gehört, den Wagen vor der Reise genau unter die Lupe zu nehmen und auf Schäden zu überprüfen.
Ebenso sorgfältig sollten Urlauber bei der Wahl ihrer Reiseversicherung vorgehen.
Die TravelSecure bietet mit dem Camper-Sorglos-Paket einen speziellen Reiseschutz für den Urlaub mit dem Wohnmobil an.
Im Falle einer plötzlichen Erkrankung oder einer betriebsbedingten Kündigung können auch bei einem selbst organisierten Wohnmobil-Urlaub hohe Stornokosten auf die Reisenden zukommen.
Neben der wichtigen Reiserücktrittsversicherung, die Ihnen die Stornokosten bei Reiseabsage erstattet, ist im Camper-Sorglos-Reiseschutz auch eine Reiseabbruchversicherung enthalten. Diese erstattet die zusätzlichen Rückreisekosten oder den anteiligen Reisepreis für nicht genutzte Reiseleistungen, wenn der Urlaub wegen einer plötzlichen Erkrankung oder eines Unfalls abgebrochen werden muss.
Komplettiert wird die Wohnmobil Reiseversicherung durch die Inhaltsversicherung, die im Falle von Beschädigung oder Zerstörung Ihres Reisegepäcks leistet.
Nicht zuletzt ist der Kautionsschutz ein wichtiges Details, um im Falle eines Schadens die gezahlte Kaution abzusichern. Diese Selbstbehalt Absicherung leistet dann, wenn der Vermieter des Wohnmobils nach einem
Schaden am Fahrzeug den von Ihnen hinterlegten Selbstbehalt einbehält.
Fazit: „Der Urlaub im gemieteten Camper wird erst mit der richtigen Absicherung perfekt!“
Quelle: TravelSecure Reiseversicherung
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* = Sie verlassen bei Klick auf den Link diese Homepage und werden auf das Buchungstool der TravelSecure weitergeleitet.
TÜV geprüfter Versicherungskauf, hohe SSL-Sicherheit bei der Datenübertragung, PCI DSS Sicherheitsstandard bei Bezahlung mit Kreditkarte, hohe Kundenzufriedenheit
Versichert sind im Rahmen der Reiserücktrittskosten- u. Reiseabbruchkostenversicherung die nachweislich vertraglich geschuldeten Rücktrittskosten bei Nichtantritt der Reise aus versichertem Grund und falls ausdrücklich im Versicherungsschein vereinbart, die nachweislich entstandenen zusätzlichen Rückreisekosten sowie die sonstigen Mehrkosten, falls Sie die Reise aus versicherten Gründen abbrechen müssen.
Versicherungsschutz für versicherte Personen oder Risikopersonen besteht bei:
Versicherungsschutz nur für versicherte Personen besteht bei:
Die Reiseversicherung erstattet die Mehrkosten der Hinreise, wenn die versicherte Reise aus versichertem Grund oder wegen einer Verspätung von öffentlichen Verkehrsmitteln verspätet angetreten wird.
Die Camperversicherung erstattet entstehende Umbuchungskosten bis maximal 50,– EUR pro versicherte Person, sofern die versicherte Reise aus versichertem Grund umgebucht wird.
Der Versicherer leistet Ersatz für Beschädigung, Zerstörung oder Verlust der versicherten Sachen durch − Brand oder Explosion − Einbruchdiebstahl und Diebstahl des ganzen Fahrzeuges sowie Raub und räuberische Erpressung.
Die Versicherung bietet Deckung bis maximal 5000,- EUR
Versichert sind die privaten Sachen des Reisenden, zum Beispiel
Die genaue Auflistung und die nicht versicherten Sachen lesen Sie bitte direkt in den Versicherungsbedingungen.
Die Versicherung erstattet Ihnen die Selbstbeteiligung. Schutz vor der im Mietvertrag vereinbarten teilweisen oder vollständigen Einbehaltung der vereinbarten Kaution für einen während der Laufzeit des Wohnmobil-Mietvertrags unter den Versicherungsschutz fallenden Schaden. Versicherungssumme bis zu 1.500,– EUR. (abzgl. eines Selbstbehaltes).