Dieser Versicherungsschutz ist im Versicherungspaket enthalten:
Reiserücktrittsversicherung für das gemietete Fahrzeug
Reiseabbruchversicherung für das gemietete Fahrzeug
Umbuchungsschutz
Inhaltsversicherung (entspricht einer Gepäckversicherung)
Kautionsversicherung (versichert den Selbstbehalt bei einem Schadenfall am Fahrzeug)
Quelle: TravelSecure Reiseversicherung
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Versichert sind im Rahmen der Reiserücktrittskosten- u. Reiseabbruchkostenversicherung die nachweislich vertraglich geschuldeten Rücktrittskosten bei Nichtantritt der Reise aus versichertem Grund und falls ausdrücklich im Versicherungsschein vereinbart, die nachweislich entstandenen zusätzlichen Rückreisekosten sowie die sonstigen Mehrkosten, falls Sie die Reise aus versicherten Gründen abbrechen müssen.
Versicherungsschutz für versicherte Personen oder Risikopersonen besteht bei:
Versicherungsschutz nur für versicherte Personen besteht bei:
Die Reiseversicherung erstattet die Mehrkosten der Hinreise, wenn die versicherte Reise aus versichertem Grund oder wegen einer Verspätung von öffentlichen Verkehrsmitteln verspätet angetreten wird.
Die Wohnmobil-Versicherung erstattet entstehende Umbuchungskosten bis maximal 50,– EUR pro versicherte Person, sofern die versicherte Reise aus versichertem Grund umgebucht wird.
Der Versicherer leistet Ersatz für Beschädigung, Zerstörung oder Verlust der versicherten Sachen durch − Brand oder Explosion − Einbruchdiebstahl und Diebstahl des ganzen Fahrzeuges sowie Raub und räuberische Erpressung.
Die Versicherung bietet Deckung bis maximal 5000,- EUR
Versichert sind die privaten Sachen des Reisenden, zum Beispiel
Die genaue Auflistung und die nicht versicherten Sachen lesen Sie bitte direkt in den Versicherungsbedingungen.
Die Versicherung erstattet Ihnen die Selbstbeteiligung. Schutz vor der im Mietvertrag vereinbarten teilweisen oder vollständigen Einbehaltung der vereinbarten Kaution für einen während der Laufzeit des Wohnmobil-Mietvertrags unter den Versicherungsschutz fallenden Schaden. Versicherungssumme bis zu 1.500,– EUR. (abzgl. eines Selbstbehaltes).
Wenn Ihr gemietetes Wohnmobil während der Nutzung einen Schaden erleidet und der Vermieter entsprechend den Bedingungen des Mietvertrags die von Ihnen hinterlegte Kaution teilweise oder vollständig einbehält, um sie mit dem Schadensumme zu verrechnen, dann zahlt dieser Kautionsschutz Ihnen die einbehaltene Summe zurück.